Psychische Störungen entstehen als Folge eines missglückten Versuchs, innerpsychische Konflikte zu bewältigen Sie sind weder Folge von Charakterschwäche noch genetische Zwangsläufigkeit

Folgende psychische Störungen werden in meiner Praxis behandelt:


Störungsformen


Jede Psychotherapie beginnt mit einem bis drei Erstgesprächen und bis zu vier probatorischen Sitzungen, in deren Verlauf anamnestische und diagnostische Daten erhoben werden.

Danach wird entschieden, welche therapeutische Methode zur Anwendung kommt.


Diese indikative Entscheidung wird mit der Patientin oder dem Patienten im Laufe der probatorischen Sitzungen besprochen.

Diese probatiorischen Sitzungen werden ohne vorherige Beantragung über die Versicherungskarte von der Krankenkasse erstattet.

Privatpatienten sollten sich vor dem Erstgespräch über ihre tariflichen Vereinbarungen zur Psychotherapie Erstattung informieren.


Grundsätzlich gilt: Die Psychotherapie kann erst nach Genehmigung durch die Krankenkasse beginnen.